Landschaftsgärtner
 

Baustelle

1. Baustellenbegehung

  • Bestandsaufnahme: Abgleich der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort mit den Ausführungsplänen (z. B. Gefälle, Bodenbeschaffenheit, verborgene Hindernisse).
  • Zufahrten prüfen: Klären, ob die Zuwegung für schwere Baumaschinen (z. B. 7,5-Tonner, Kettenbagger) breit und tragfähig genug ist.
  • Beweissicherung: Fotodokumentation von bereits bestehenden Schäden an Nachbargebäuden, Gehwegen oder Zäunen vor Baubeginn, um unberechtigte Schadensersatzansprüche abzuwehren.
  • Versorgungsleitungen: Lokalisieren von Schächten, oberirdischen Leitungen und Einholen von aktuellen Leitungsauskünften (Strom, Gas, Wasser).

2. Baustelleneinrichtung (BE)

  • Einrichten von Bauzäunen zur Absicherung der Baustelle gegen unbefugtes Betreten (Verkehrssicherungspflicht).
  • Bereitstellen von Baustrom-, Bauwasseranschlüssen und Sanitäreinrichtungen (z. B. Bauwagen, Mobiltoilette) für die Mitarbeiter.Verkehrsrecht: 
  • Rechtzeitiges Beantragen von Halteverbotszonen oder Straßensperrungen bei der Kommune für die Materialanlieferung.
  • Logistische Planung, wann welche Maschinen (Bagger, Rüttelplatten, Verladegeräte) effizient auf die Baustelle geliefert und wieder abgeholt werden.

3. Lagerplätze

  • Strikt getrennte Flächen für Oberboden (Mutterboden), Unterboden, Abbruchmaterial (z. B. alter Beton) und Neumaterial (Pflaster, Schotter) einrichten.
  • Bodenschutz: Mutterboden darf maximal 2 m hoch aufgeschüttet und nicht mit schweren Maschinen befahren werden, um Verdichtungen und Sauerstoffmangel zu verhindern.
  • Wertvolle Materialien (Natursteine, Pflanzen, Werkzeuge) im uneinsehbaren oder abgeschlossenen Bereich der Baustelle lagern.
  • Lagerplätze so wählen, dass Materialien ohne mehrmaliges Umlagern direkt mit dem Radlader an den Einbauort transportiert werden können.

4. Absteckarbeiten

  • Fixpunkte: Suchen und Sichern des amtlichen Hauptmesspunktes (z. B. Grenzsteine, Gebäudeecken) als Basis für alle weiteren Messungen.
  • Schnurgerüst: Aufbau von stabilen Schnurgerüsten zur exakten Festlegung von Achsen, Außenkanten und Höhen für Mauern, Terrassen oder Wege.
  • Gefälle berücksichtigen: Absteckung muss das geplante Gefälle (z. B. 2,00%) vom Haus weg zwingend auf den Zentimeter genau abbilden.

5. Vorhandene Vegetation schützen

  • Stamm- und Kronenschutz: Bäume im Baustellenbereich nach DIN 18920 und der RAS-LP 4 schützen. Einhausen des Stammes mit mindestens 2 m hohen Holzbohlen.
  • Wurzelschutzbereich: Der geschützte Bereich unter Bäumen entspricht dem Kronendurchmesser plus 1,50 m nach allen Seiten. Dieser Bereich darf weder befahren, noch als Lagerplatz genutzt werden.
  • Wurzelvorhang: Müssen Gräben im Wurzelbereich ausgehoben werden, ist ein fachgerechter Wurzelvorhang anzulegen. Wurzeln über 2 cm Durchmesser glatt abschneiden (nicht abreißen) und feucht halten.
  • Schutz von Gehölzen: Erhaltenswerte Sträucher und Pflanzflächen durch Schutzzäune vor dem Überfahren mit Baumaschinen.