Landschaftsgärtner
 

Planung

1. Am Anfang

Jedes Bauprojekt ist ein zeitlicher Prozess, der mit der Idee des Auftraggebers beginnt und mit der Abrechnung sowie der Nachkalkulation endet.

  • Auftraggeber: Man unterscheidet nach der Finanzierung zwischen öffentlichen (Bund, Länder, Gemeinden), halböffentlichen (z. B. Wohnungsbaugesellschaften) und privaten Auftraggebern (Privatpersonen, Unternehmen).
  • Ablaufplanung: Aufgabenstellung -> Vorentwurf -> Kostenschätzung -> Ausführungspläne-> Leistungsverzeichnis -> Ausschreibung/Vergabe -> Baudurchführung -> Abnahme.

2. Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Basis für Aufträge im GaLaBau bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), speziell der Werkvertrag (§§ 631 ff.). 

VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

Da das BGB nicht alle Branchenbesonderheiten abdeckt, wird oft die VOB vereinbart:

  • Teil A: Bestimmungen zur Vergabe.
  • Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung.
  • Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) – definiert fachlich korrekte Ausführungen (DIN-Normen).

3. Vergabe und Ausschreibung

Um einen Auftrag zu erhalten, nehmen Betriebe an Ausschreibungen teil:

  • Öffentliche Ausschreibung: Unbeschränkte Anzahl an Bietern (Regelfall bei Behörden).
  • Beschränkte Ausschreibung: Nur ein geladener Bieterkreis (3–8 Firmen) darf Angebote abgeben.
  • Freihändige Vergabe: Direkte Beauftragung ohne formales Verfahren (üblich bei Privatkunden oder Kleinstaufträgen).

Das Leistungsverzeichnis (LV), in dem alle Arbeiten in Positionen (z. B. "Rasenansaat") gegliedert sind. Der Bieter kalkuliert hierfür Einheitspreise.

4. Baustellenvorbereitung

Nach der Auftragserteilung folgt die Vorbereitung:

  • Baustellenbegehung: Klärung von Lagerplätzen, Zufahrten und Anschlüssen (Wasser/Strom).
  • Vegetationsschutz: Bäume und Pflanzen müssen nach DIN 18920 geschützt werden (z. B. durch Schutzzäune oder Stamm-Ummantelungen).
  • Baugrundprüfung: Der Boden wird auf Tragfähigkeit geprüft (Schürfgruben, Rammsondierungen mit dem "Rammbären" oder Bohrungen mit dem Pürckhauer-Bohrer).
  • Bauzeitenplan: Ein grafisches Instrument, um den zeitlichen Ablauf von Material, Maschinen und Personal zu koordinieren.

5. Baudurchführung und Abschluss

Während des Baus haben beide Seiten Pflichten. 

Der Auftraggeber muss Unterlagen und Genehmigungen bereitstellen; 

der Auftragnehmer muss Fristen einhalten und bei Fehlern in der Planung aktiv Bedenken anmelden.

Die Abnahme

Der wichtigste Moment nach Fertigstellung. 

Sie bewirkt: 

  • Gefahrenübergang: Das Risiko für Schäden (z. B. Unwetter) geht auf den Kunden über.
  • Fälligkeit der Vergütung: Der Unternehmer darf seine Schlussrechnung stellen.
  • Umkehr der Beweislast: Nach der Abnahme muss der Kunde beweisen, dass ein Mangel vorliegt.
  • Beginn der Gewährleistungsfrist: Frist für Mängelansprüche beginnt (BGB meist 5 Jahre, VOB meist 4 Jahre).

Abrechnung und Sicherheit

Die endgültige Summe wird durch ein Aufmaß (Ermittlung der tatsächlichen Mengen vor Ort) bestimmt. Bei großen Projekten behält der Auftraggeber oft eine Sicherheitsleistung (ca. 5 %) ein, um sich gegen spätere Mängel abzusichern.