Baumschutz
DIN 18920 ("Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen").
1. Der Wurzelbereich (Die Tabuzone)
- Schutzzone: Als Faustformel gilt: Die Kronenprojektion (der Bereich unter den Ästen) plus 1,50 m nach außen ist die Schutzzone. Bei Säulenpflanzen sind es sogar 5 m.
- Keine Bodenverdichtung: In diesem Bereich dürfen keine schweren Maschinen fahren oder parken. Das verdichtet den Boden, nimmt den Wurzeln den Sauerstoff und lässt sie "ersticken".
- Keine Lagerung: Baumaterial, Aushub oder Chemikalien (Zementwasser, Kraftstoffe) dürfen dort niemals gelagert werden.
2. Mechanischer Schutz (Stamm & Krone)
- Stammschutz: Wenn Bagger nah am Baum arbeiten, muss ein Stammschutz angebracht werden (meist eine hölzerne Bohlenummantelung mit Polsterung), um die Rinde vor Anfahrschäden zu schützen.
- Lichte Höhe: Wenn Fahrzeuge unter der Krone durchmüssen, dürfen Äste nicht einfach abgerissen werden. Fachgerechter Rückschnitt ist nötig.
3. Abgrabungen und Aufschüttungen
- Wurzelschnitt: Müssen Gräben gezogen werden, dürfen Wurzeln über 2 cm Durchmesser nicht einfach abgerissen werden. Sie müssen glatt abgeschnitten und oft mit Wundverschluss oder feuchten Tüchern geschützt werden.
- Wurzelvorhang: Bei tieferen Abgrabungen direkt neben dem Baum baut man einen "Wurzelvorhang" aus speziellem Vlies und Substrat, um das Austrocknen zu verhindern.
- Aufschüttungen: Schon 10 cm zusätzlicher Boden über dem Wurzelbereich können die Gaszufuhr so stören, dass der Baum langfristig abstirbt.
4. Rechtliches: Baumschutzsatzung
- Jede Kommune hat eigene Regeln (Baumschutzsatzung). Bevor du eine Kettensäge ansetzt oder massiv im Wurzelbereich gräbst, muss geprüft werden, ob der Baum geschützt ist.
- Verstöße führen zu extrem hohen Bußgeldern (oft fünfstellig) und Schadensersatzforderungen.
5. Fachbegriff: FLL-Richtlinien
- Neben der DIN sind die Richtlinien der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) maßgeblich für die fachgerechte Baumpflege und Baumkontrolle.