Landschaftsgärtner
 

Pflege

Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitpunkt und im Ziel der Maßnahme: 

Die Fertigstellungspflege gehört noch zum Bauprozess selbst, während die Unterhaltungspflege den langfristigen Erhalt sichert.

Fertigstellungspflege (Der Weg zur Abnahme)

  • Ziel: Sicherstellung des Anwachsens und Erreichen eines "abnahmefähigen Zustands".
  • Zeitraum: Beginnt sofort nach der Pflanzung oder Aussaat und endet mit der förmlichen Abnahme. Bei Rasen dauert sie oft bis zum ersten oder zweiten Schnitt, bei Gehölzen meist eine Vegetationsperiode.
  • Haftung: Der Landschaftsgärtner trägt hier noch das volle Risiko. Stirbt eine Pflanze in dieser Zeit ab, muss er sie in der Regel auf eigene Kosten ersetzen.
  • Typische Aufgaben: Intensives Wässern, Unkraut jäten (Wildkrautregulierung), erster Rasenschnitt.

Unterhaltungspflege (Der langfristige Erhalt)

  • Ziel: Erhaltung des funktionsfähigen und ästhetischen Zustands über Jahre hinweg.
  • Zeitraum: Beginnt nach der Abnahme (oft nach einer dazwischengeschalteten Entwicklungspflege) und läuft dauerhaft.
  • Haftung: Das Risiko liegt nun beim Auftraggeber. Schäden durch Trockenheit oder Krankheiten sind ab hier keine Gewährleistungsfälle des Bauvertrags mehr.
  • Typische Aufgaben: Regelmäßiges Mähen, Düngung, Heckenschnitt, Laub entfernen, Kontrolle von Abläufen (z. B. bei Dachbegrünungen).

Merkmal 

Status 

Endpunkt 

Fokus 

Haftung  

Fertigstellungspflege 

Teil der Herstellung


Bauabnahme 

Anwachs-Garantie

Beim Gärtner (Unternehmer)

Unterhaltungspflege

Laufender Betrieb 

Fortlaufend (Wartung) 

Werterhalt & Optik

Beim Besitzer (Auftraggeber)



Im Landschaftsbau sind vor allem drei Normen der DIN 18915 bis 18920 (Pflanzarbeiten und Landschaftsbau) entscheidend, um die Pflegephasen rechtssicher abzugrenzen:


1. DIN 18916: Fertigstellungspflege
Diese Norm regelt alles rund um das Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und Stauden.

  • Kernpunkt: Die Fertigstellungspflege ist hier als Bestandteil des Herstellungsauftrags definiert.
  • Dauer: Sie endet erst, wenn die Pflanzen sicher angewachsen sind. Bei Gehölzen wird oft eine Vegetationsperiode angesetzt.
  • Abnahme: Ohne erfolgreich abgeschlossene Fertigstellungspflege kann der Auftraggeber die Abnahme (und damit die Schlusszahlung) rechtmäßig verweigern.
    2. DIN 18919: Entwicklungs- und Unterhaltspflege
    Diese Norm ist das „Handbuch“ für die Zeit nach der Abnahme.
  • Entwicklungspflege: Das ist das Bindeglied. Sie folgt auf die Fertigstellungspflege und dauert oft 2 bis 5 Jahre, bis der Zielzustand (z. B. eine geschlossene Hecke oder ein dichter Rasen) erreicht ist.
  • Unterhaltspflege: Regelt die Maßnahmen zum langfristigen Funktionserhalt.
  • Wichtig: Diese Leistungen müssen in der Regel separat beauftragt und vergütet werden. Sie sind kein Teil des ursprünglichen Bauvertrags.

3. DIN 18917: Rasenarbeiten
Speziell für den im ersten Schritt erwähnten Rasen (RSM) gilt:

  • Die Fertigstellungspflege beim Rasen endet laut DIN meist mit dem ersten oder zweiten Schnitt (je nach Vertrag), sofern eine flächendeckende Keimung vorliegt.
  • Tipp: Achten Sie darauf, dass Fehlstellen durch Vogelfraß oder Starkregen in dieser Phase noch Ihr Risiko als Unternehmer sind.

Warum das für Sie wichtig ist:

  • Haftungsfalle: Wenn Sie die Abnahme nicht förmlich durchführen, befinden Sie sich rechtlich ewig in der Fertigstellungspflege und haften für vertrocknete Pflanzen.
  • Ausschreibung: Prüfen Sie genau, ob im Leistungsverzeichnis (LV) nur die „Pflanzung“ oder auch die „Entwicklungspflege über 3 Jahre“ gefordert ist – das verändert Ihre Kalkulation massiv.