Landschaftsgärtner
 

Gehölze

Definition: 

Verholzende Gewächse durch Einlagerung von Lignin in die Zellwände. Bäume bilden Stamm und Krone, Sträucher verzweigen sich mehrtriebig direkt über oder unter dem Boden.

Größenordnungen bei Laubbäumen: 

  • Großbäume 1. Ordnung, bis 30 m Höhe, z. B. Spitzahorn, Rotbuche, 
  • Mittelbäume 2. Ordnung, bis 20 m, z. B. Feldahorn, Hainbuche
  • Kleinbäume 3. Ordnung, bis 10 m, z. B. Vogelbeere, Rotdorn.

Qualitätsbestimmungen (FLL): 

Pflanzen müssen den Gütebestimmungen entsprechen. Die Zahl der Verpflanzungen in der Baumschule (z. B. 2xv., 3xv., 4xv.) bestimmt maßgeblich die Ausbildung eines kompakten, feinwurzelreichen Ballens und damit den Anwachserfolg . Dies lässt sich im Streitfall per Bohrung via Jahresringanalyse prüfen: Ein Jahr nach dem Umpflanzschock fällt der Jahresring durch vermindertes Dickenwachstum extrem schmal aus .

Sortierungsmaße: 

  • Hochstämme (H.) werden nach dem Stammumfang (StU.) in 1 m Höhe gehandelt (z. B. 10/12 cm; Stammhöhe mindestens 180 bis 200 cm.
  • Heister (Hei.) sind garnierte, baumartig wachsende Gehölze ohne Krone und werden nach der Gesamthöhe sortiert.

Pflanzung und Einbau (Praxisregeln)

Pflanzzeiten: 

  • Laubgehölze (wurzelnackt oder mit Ballen) pflanzt man in der Wachstumsruhe von Oktober bis April. Die Herbstpflanzung ist ideal, da der Boden Winterfeuchtigkeit besitzt und vor dem Blattaustrieb neue Wurzeln gebildet werden. 
  • Immergrüne Nadelgehölze zieht man auf den Spätsommer (August/September) vor, damit sie bei warmen Bodentemperaturen rasch einwurzeln. 
  • Containerpflanzen 2 Liter sind frostfrei ganzjährig pflanzbar.

Pflanzloch und Bodenvorbereitung: 

  • Das Loch muss mindestens die 1,5-fache Tiefe und Breite des Ballens aufweisen. 
  • Ober- und Unterboden sind strikt getrennt auszuheben. 
  • Bei Stadtbäumen werden standardmäßig strukturstabile, porenreiche Substrate (z. B. Gemische mit Lava oder Bims) verwendet, um 20 bis 30% luftführende Grobporen zu garantieren und Verdichtungen im Straßenraum abzufedern.

Pflanzschnitt:

  • Krone:Auslichtungsschnitt zur Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen reduzierter Wurzelmasse und Verdunstungsfläche. Der stammverlängernde Leittrieb wird nicht eingekürzt. Stark blutende Gehölze (Birke, Walnuss) dürfen wegen des Saftdrucks nicht im Vorfrühling geschnitten werden.
  • Wurzel: Nur beschädigte Teile mit scharfem Werkzeug glatt abschneiden (Schnittfläche nach unten zeigend), um Wurzelfäule zu verhindern.

Baumverankerung und Einsetzen:

  • Senkrechtpfahl: Wird vor dem Baumschlagen in Hauptwindrichtung eingeschlagen; darf nicht in die Krone reichen.  
  • Bindung erfolgt mit Kokosstrick in Form einer 8 inklusive Handbreite Abstandshalter. 
  • Unterflurverankerungen: Ballenanker mittels Erdankern und Spannschloss oder Doppelspieße sichern den Baum unsichtbar und regen den Stamm durch Windreize zu besserem Breiten- und Wurzelwachstum an.

Pflanztiefe: 

  • Gehölze dürfen nie tiefer gepflanzt werden, wie sie in der Baumschule standen (erkennbar am Wurzelhals). Zu tiefes Pflanzen führt bei bindigen Böden zu akutem Sauerstoffmangel an den Wurzeln. 
  • Verpackungsmaterialien wie unverzinkte Drahtballen oder Jutetücher verbleiben geöffnet im Pflanzloch.

Fertigstellungs- und Großbaumflege

  • Wässern und Gießring: Nach dem Einbau wird ein Gießring (doppelter Ballendurchmesser, 10 bis  30 cm tief) angelegt und durchdringend eingeschlämmt, um den kapillaren Bodenschluss herzustellen. 
  • Gewässert wird im Pflanzjahr alle 10 Tage (ca. 20 bis 50 Liter), besonders intensiv während des Austriebs und zum Johannistrieb (24. Juni).

Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: 

Die Abnahme erfolgt nach dem gesicherten Anwachsen (sichtbar am Durchtrieb Ende Juni). 

Hierzu gehört 

  • das Freihalten von Wildkräutern, 
  • die Kontrolle der Bindungen sowie 
  • die bedarfsgerechte Düngung.

Großbaumverpflanzung (StU > 30 cm): 

  • Benötigt eine Vorlaufzeit von 1 bis 2 Vegetationsperioden. Durch das abschnittsweise Ausheben eines Grabens um den künftigen Ballen und das Verfüllen mit Substrat wird ein Wurzelvorhang aufgebaut, der die Bildung kompakter Feinwurzeln erzwingt .
  • Beim Wiedereinsetzen muss die Südseite des Stammes exakt nach Süden ausgerichtet werden, um thermisch bedingte Rindenrisse zu vermeiden. 
  • Die Fertigstellungspflege dauert hier obligatorisch 3 Jahre.

4. Heckenbau und Gehölzschnitt

  • Schnittzeiten nach BlütenbiologieBeim regelmäßigen Erhaltungsschnitt von Sträuchern entscheidet das Alter des blühenden Holzes über den optimalen Zeitpunkt:
  • Blüte am einjährigen Holz / vorjährigen Holz (Frühjahrsblüher): Pflanzen wie Forsythie, gefüllter Ranunkelstrauch oder Zierjohannisbeere legen ihre Blütenknospen im Vorjahr an. Sie werden unmittelbar nach der Blüte ausgelichtet. Ein Winterschnitt würde den gesamten Blütenflor des kommenden Frühjahrs entfernen.
  • Blüte am diesjährigen Holz (Sommer-/Herbstblüher): Pflanzen wie der Sommerflieder (Buddleja davidii) oder die Rispenhortensie bilden ihre Blüten an den Trieben, die im selben Jahr wachsen. Sie erhalten jährlich im zeitigen Frühjahr (nach den starken Frösten) einen kräftigen Rückschnitt, um den Neuaustrieb und damit den Blütenreichtum zu maximieren.

Formhecken vs. Frei wachsende Hecken

  • Formhecken: Werden ein- bis zweimal pro Jahr geschnitten. Der erste Schnitt laubabwerfender Hecken erfolgt nach dem Frühjahrsaustrieb Ende Juni (bei nistenden Vögeln verschoben auf Ende Juli), der zweite im September. Wichtig ist der trapezförmige Schnitt (beidseitig 5 bis 10 cm Verjüngung nach oben pro Meter Höhe), damit die unteren Heckenpartien nicht durch Lichtmangel verkahlen. In schneereichen Zonen wird die Heckenkrone spitz zugeschnitten, um Schneebruch zu vermeiden.
  • Frei wachsende Hecken: Benötigen deutlich mehr Platz. Sie werden nur alle 3 bis 4 Jahre leicht ausgelichtet. Zur Verjüngung werden sie alle 8 bis 15 Jahre radikal auf den Stock gesetzt (kurz über dem Boden gekappt). Dies darf zum Schutz der Brutvögel abschnittsweise und nur außerhalb der gesetzlichen Sperrfrist (1. März bis 30. September) durchgeführt werden.

Grenzabstände und Heckenpflanzung

Rechtliche Vorgaben: 

  • Die Grenzabstände sind in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer geregelt. Als Grundregel gilt ein absolutes Pflanzverbot im ersten 0,5 m-Grenzstreifen. Darüber hinaus muss der Abstand waagerecht von der Mittelachse des Gehölzes zur Grenze gemessen je nach künftiger Wuchshöhe (1/3  bis  1/2) der Pflanzengröße betragen.

Ablauf der Heckenpflanzung:

  1. Flucht mittels gespannter Schnur festlegen.
  2. Durchgehenden Pflanzgraben ausheben und die Grabensohle tiefgründig lockern.
  3. Aushub im Verhältnis 2:1 mit reifem Kompost optimieren.
  4. Wurzeln beschädigter Ware nachschneiden und Pflanzen ein- oder zweireihig (auf Lücke) austellen. 
  5. Erde verfüllen, durch leichtes Rütteln, Hohlräume schließen, festtreten und einschlämmend angießen. 

Pflanzschnitt durchführen: 

  • Wurzelnackte Sträucher werden rigoros um 1/3  bis 1/2 eingekürzt, um eine buschige Verzweigung von der Basis an zu erzwingen; 
  • Ballenware wird nur leicht auf eine einheitliche Höhe angeglichen.