Landschaftsgärtner
 

Entwässerung

Die Entwässerung ist eine kritischstes Thema, da Fehler zu massiven Schäden an Gebäuden (Feuchtigkeit im Keller) oder an der Anlage selbst (Auffrieren von Belägen) führen können.

1. Grundlagen und Gefälle

  • Mindestgefälle: Bei befestigte Flächen in der Regel ein Gefälle von min. 2 % bis 2,5 %, damit Wasser sicher abfließt und sich keine Pfützen oder Glatteis bilden.
  • Fließrichtung: Wasser muss grundsätzlich vom Gebäude weg geleitet werden.
  • Entwässerungsplan: Lesen und Umsetzen von Höhenpunkten, um das Wasser gezielt zu Abläufen oder Grünflächen zu führen.

2. Oberflächenentwässerung

  • Linienentwässerung: Einbau von Entwässerungsrinnen (z. B. Schlitzrinnen oder Rostrinnen) vor Garagen, Terrassentüren oder auf großen Plätzen.
  • Punktentwässerung: Installation von Hofabläufen (Gullys) an den tiefsten Punkten einer Fläche.
  • Anschluss an die Kanalisation: Fachgerechte Verlegung von KG-Rohren (orange/grün) im Erdreich, inklusive korrektem Gefälle des Rohrstrangs (meist 0,5 % bis 1 %).

3. Grundstücksentwässerung und Versickerung

Da viele Kommunen das Einleiten von Regenwasser in die Kanalisation verbieten oder teuer bestrafen, ist die Versickerung vor Ort nötig:

  • Muldenversickerung: Anlage von flachen, begrünten Vertiefungen, in denen Wasser zwischenspeichert und langsam versickert.
  • Rigolenversickerung: Einbau von unterirdischen Speicherkörpern (Füllkörper aus Kunststoff oder Kiespackungen mit Vlies), wenn oberirdisch kein Platz für Mulden ist.
  • Sickerfähigkeit des Bodens: Durchführung eines einfachen Infiltrationstests (K-Wert-Bestimmung), um zu prüfen, ob der Boden das Wasser überhaupt aufnehmen kann.

4. Dränage (Bautenschutz)

  • Ringdränage: Verlegung von Dränrohren (meist gelbe Flexrohre oder Stangenware) um Fundamente oder hinter Mauern, um stauendes Sickerwasser abzuleiten.
  • Dränschicht: Einsatz von grobkörnigen Materialien (Kies, Splitt) oder speziellen Dränmatten, die Wasser schnell nach unten führen.
  • Spülschächte: Einbau von Kontrollschächten an den Eckpunkten, um die Leitung später reinigen zu können.

5. Versickerungsfähige Beläge ("Ökopflaster")

  • Fugenversickerung: Verwendung von Pflaster mit weiten Fugen, die mit splittigem Material gefüllt sind.
  • Haufwerksporige Steine: Betonsteine, die durch ihre Struktur Wasser direkt durch den Stein leiten.
  • Wichtig: Der Unterbau (Tragschicht) muss ebenfalls wasserdurchlässig sein (kein Feinanteil 0/32, sondern z. B. 2/32 oder 2/45), da der Belag sonst "absäuft".

6. Rechtliches

  • DIN 1986-100: Die wichtigste Norm für die Entwässerung von Grundstücken.
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Grundregeln zum Umgang mit Oberflächenwasser.
  • Satzungen der Kommunen: Wissen über lokale Vorschriften zur Versiegelungsgebühr und erlaubten Einleitmaßen.