Spielplatzbau
Beim Spielplatzbau trägt der Landschaftsgärtner eine besonders hohe Verantwortung, da hier
Sicherheit und Haftung an erster Stelle stehen. Ein Fehler bei der Fallschutzschüttung oder ein falscher Abstand zwischen Geräten kann lebensgefährliche Folgen haben.
1. Normen und Regelwerke (Das wichtigste Fundament)
Jeder Spielplatz muss der europäischen Sicherheitsnorm DIN EN 1176 (für Geräte) und DIN EN 1177 (für stoßdämpfende Böden) entsprechen.
- Abnahmepflicht: Nach der Fertigstellung muss ein zertifizierter Spielplatzprüfer die Anlage abnehmen.
- Wartungsintervalle: Kenntnis über die nötigen Kontrollen (visuelle Routineprüfung, operative Prüfung, jährliche Hauptinspektion).
2. Fallschutz und Bodenbeläge
Je nach freier Fallhöhe der Geräte müssen spezifische Bodenbeläge eingebaut werden:
- Rasen: Nur bis 1,00 m Fallhöhe zulässig.
- Schüttstoffe: Sand, Kies, Rindenmulch oder Holzhackschnitzel. Wichtig: Die Schichtdicke muss meist 10 cm höher sein als rechnerisch nötig (Wegspieleffekt), in der Regel also 30 cm bis 40 cm.
- Synthetischer Fallschutz: EPDM-Flächen oder Fallschutzplatten. Hier ist ein fachgerechter Unterbau aus Schotter und Drainage entscheidend.
3. Sicherheitsabstände und Fallräume
- Fallraum: Der Bereich um ein Gerät, der frei von Hindernissen (Steine, Kanten, andere Geräte) sein muss.
- Überschneidungsverbot: Fallräume von Geräten mit erzwungener Bewegung (Schaukeln, Karussells, Rutschen) dürfen sich niemals mit anderen Fallräumen überschneiden.
- Freiraum: Der Platz, den ein Kind während der Benutzung einnimmt (z. B. Beine beim Schaukeln).
4. Einbau und Montage
- Fundamentierung: Spielgeräte müssen absolut standsicher nach Herstellervorgabe eingebaut werden (meist Betonfundamente).
- Materialkunde: Wissen über die Dauerhaftigkeit von Spielplatzholz (oft Robinie oder kesseldruckimprägnierte Hölzer) und Metallkomponenten.
- Fangstellen vermeiden: Beim Aufbau dürfen keine Spalten entstehen, in denen Finger, Köpfe oder Kordeln von Kleidung hängen bleiben könnten (Prüfung mit genormten Prüfkörpern/Sonden).
5. Bepflanzung auf Spielplätzen
- Nicht alles, was grün ist, darf auf den Spielplatz:
- Giftpflanzenverbot: Absolutes Tabu für Eibe, Goldregen, Pfaffenhütchen oder Stechpalme (gemäß DIN 18034).
- Verletzungsgefahr: Keine Pflanzen mit spitzen Dornen oder Stacheln (z. B. Feuerdorn) in unmittelbarer Nähe von Spielgeräten.
6. Barrierefreiheit und Inklusion
- Moderne Spielplätze sollen für alle Kinder zugänglich sein. Ein Gärtner muss wissen, wie man rollstuhlbefahrbare Wege zu den Spielgeräten baut, ohne die Fallschutzeigenschaften zu beeinträchtigen.